Dienstag, 16. Februar 2010

Urteil: Fluggesellschaft muss bei Onlinebuchung immer den Endpreis angeben

Eine Fluggesellschaft muss den Ticketpreis immer als Endpreis einschließlich Gebühren und Steuern angeben. Es reicht nicht, wenn sie den Kunden erst während des Buchungsvorgangs im Internet über den tatsächlichen Flugpreis informiert. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die österreichische Airline InterSky klargestellt.
(LG Berlin vom 26.08.2009 AZ 96 O 26/09)

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